Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
Facturexa ZUGFeRD Engine .NET – Fassung vom 13. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Software „Facturexa ZUGFeRD Engine .NET“ zwischen Zanyar Systems, Inhaber Mehmet Bilgin, Berliner Straße 114-116, 63065 Offenbach am Main (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen keine Verträge zustande. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung und beim Erstellen einer Testlizenz, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, etwa in einem Angebot, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
§ 2 Begriffe
- „Software“: die Programmbibliotheken Facturexa Validator und Facturexa Creator (NuGet-Pakete Facturexa.ZugferdValidator und Facturexa.ZugferdCreator) in Objektcode-Form einschließlich Dokumentation.
- „Reader“: die Programmbibliothek Facturexa Reader (NuGet-Paket Facturexa.ZugferdReader). Sie ist kostenlos; für sie gilt allein § 10.
- „Version“: ein vom Anbieter veröffentlichter Stand der Software mit eigener Versionsnummer.
- „Lizenzschlüssel“: die vom Anbieter signierte Zeichenfolge, mit der die Software freigeschaltet wird. Er nennt den Kunden als Lizenznehmer.
- „Updatelaufzeit“: zwölf Monate ab Ausstellung des Lizenzschlüssels.
- „Entwickler“: jede natürliche Person, die die Software zur Softwareentwicklung einsetzt, insbesondere Programmcode schreibt oder ändert, der die Programmierschnittstellen der Software aufruft, oder die Software in Projekte einbindet. Build-, Test- und Produktivsysteme sowie Personen, die lediglich eine Anwendung des Kunden bedienen, sind keine Entwickler.
- „Anwendung“: eine vom Kunden oder für ihn entwickelte Software, welche die Software als Bestandteil enthält und darüber hinaus wesentliche eigene Funktionen hat.
- „Lizenzstufe“: „Team“ für höchstens fünf Entwickler oder „Enterprise“ für beliebig viele Entwickler.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragstext
(1) Die Darstellung der Software und der Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Im Online-Shop wählt der Kunde die Lizenzstufe und gibt seine Daten ein. Vor dem Absenden kann er alle Angaben prüfen und berichtigen. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot ab und wird zur Zahlung an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande, spätestens mit der Zusendung des Lizenzschlüssels per E-Mail. Bricht der Kunde die Zahlung ab, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden. Nimmt der Anbieter eine bezahlte Bestellung nicht innerhalb von fünf Werktagen an, ist der Kunde ebenfalls nicht mehr gebunden; der Anbieter erstattet die Zahlung dann unverzüglich.
(4) Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops, etwa auf ein Angebot, kommt der Vertrag mit der Annahme des Angebots zustande. Diese Bedingungen gelten, wenn das Angebot auf sie verweist.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter speichert den Vertragstext. Der Kunde erhält diese Bedingungen mit der Bestätigungs-E-Mail als PDF-Datei; Bestelldaten, Lizenzschlüssel und Rechnung kann er in seinem Kundenkonto abrufen. Alle Fassungen dieser Bedingungen bleiben auf der Website abrufbar.
§ 4 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software in der bei Vertragsschluss aktuellen Version auf Dauer. Zusätzlich stellt er ihm während der Updatelaufzeit alle in dieser Zeit veröffentlichten neuen Versionen zur Verfügung (Softwarepflege). Der Preis ist ein einmaliges Entgelt für beides.
(2) Die Software wird als NuGet-Paket über nuget.org oder auf einem anderen vom Anbieter genannten Weg bereitgestellt, der Lizenzschlüssel per E-Mail und im Kundenkonto. Installation, Anpassung, Schulung und Beratung schuldet der Anbieter nicht.
(3) Die Beschaffenheit der Software ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Dokumentation der jeweiligen Version. Welche Formate, Profile und Fassungen der amtlichen Regelwerke eine Version unterstützt, steht im Changelog. Garantien übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich als solche bezeichnet.
(4) Zur Softwarepflege gehören Fehlerbehebungen, Anpassungen und Weiterentwicklungen, die der Anbieter während der Updatelaufzeit als neue Version veröffentlicht. Der Anbieter strebt an, neue verbindliche Fassungen der unterstützten amtlichen Regelwerke (z. B. EN 16931, XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X) innerhalb angemessener Frist nach ihrer Veröffentlichung umzusetzen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Funktion oder einen bestimmten Zeitpunkt hat der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Während der Updatelaufzeit beantwortet der Anbieter Fragen zur Software per E-Mail an Werktagen im Rahmen seiner Möglichkeiten. Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten sind nicht geschuldet.
(6) Der Lizenzschlüssel läuft nicht ab. Alle Versionen, die bis zum Ende der Updatelaufzeit veröffentlicht wurden, darf der Kunde mit ihm unbefristet nutzen. Später veröffentlichte Versionen erhält er mit einer neuen Lizenz zum dann gültigen Preis. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und räumlich unbeschränktes Recht, die Software nach diesen Bedingungen zu nutzen. Das Recht entsteht mit vollständiger Zahlung; bis dahin ist die Nutzung nur vorläufig gestattet.
(2) Die Lizenz gilt für das Unternehmen, auf das der Lizenzschlüssel ausgestellt ist. Mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG benötigen eine eigene Lizenz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) In der Lizenzstufe Team dürfen höchstens fünf Entwickler die Software nutzen. Nutzt ein Entwickler die Software dauerhaft nicht mehr, darf eine andere Person an seine Stelle treten. In der Lizenzstufe Enterprise ist die Zahl der Entwickler des Kunden nicht begrenzt.
(4) Externe Entwickler, etwa Freiberufler oder Dienstleister, dürfen die Software im Auftrag des Kunden für dessen Anwendungen nutzen; in der Lizenzstufe Team zählen sie mit. Für eigene Zwecke oder für andere Auftraggeber dürfen sie die Lizenz des Kunden nicht nutzen.
(5) Der Kunde darf die Software zur Entwicklung, zum Test und zum Betrieb seiner Anwendungen nutzen, ohne Begrenzung der Zahl der Anwendungen, Rechner, Server, Build-Systeme, Endnutzer oder verarbeiteten Rechnungen.
(6) Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist, einschließlich Datensicherung. Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und sonstige Merkmale zur Identifikation darf er nicht entfernen oder verändern.
(7) Dekompilieren, Disassemblieren und sonstige Bearbeitungen sind nur in den Grenzen der §§ 69d und 69e UrhG erlaubt. Unzulässig ist es insbesondere, die Lizenzprüfung zu umgehen oder zu verändern oder Lizenzschlüssel zu erzeugen oder zu verändern.
(8) Der Kunde behandelt den Lizenzschlüssel vertraulich. Er darf ihn nur nach § 6 Abs. 3 mit seinen Anwendungen weitergeben und insbesondere nicht veröffentlichen, etwa in öffentlich zugänglichen Quellcode-Repositories. Erfährt er, dass sein Lizenzschlüssel öffentlich geworden ist oder unbefugt genutzt wird, teilt er dies dem Anbieter unverzüglich mit. Der Anbieter darf einen solchen Lizenzschlüssel für künftige Versionen sperren; der Kunde erhält dann kostenlos einen neuen.
(9) Einen Wechsel von der Lizenzstufe Team zu Enterprise fragt der Kunde per E-Mail an; der Anbieter macht ihm dafür ein Angebot.
§ 6 Weitergabe in eigenen Anwendungen und Betrieb als Online-Dienst
(1) Der Kunde darf die Software als Bestandteil seiner Anwendungen an Dritte, insbesondere an seine Kunden, weitergeben und ihnen zur Nutzung überlassen. Er darf Anwendungen mit der Software auch als Online-Dienst (Software as a Service) für Dritte betreiben. Ein zusätzliches Entgelt fällt dafür nicht an.
(2) Dabei gilt:
- Die Software darf nur in Objektcode-Form und nur zusammen mit der Anwendung weitergegeben werden, nicht als eigenständiges Produkt.
- Die Anwendung darf kein Entwicklerwerkzeug, keine Programmbibliothek und keine Komponente sein, deren wesentlicher Zweck darin besteht, die Funktionen der Software Dritten für deren eigene Softwareentwicklung bereitzustellen. Das gilt auch für Online-Dienste, die die Funktionen der Software im Wesentlichen unverändert als Programmierschnittstelle anbieten.
- Empfänger dürfen die Software nur zusammen mit der Anwendung und zu deren Betrieb nutzen. Der Kunde verpflichtet sie hierzu, etwa in seinen eigenen Lizenzbedingungen, und schließt eine Nutzung zur eigenen Softwareentwicklung aus.
- Der Kunde gibt die Hinweise zu Komponenten Dritter (§ 11) zusammen mit der Anwendung weiter.
(3) Der Lizenzschlüssel darf in die Anwendung eingebettet und mit ihr ausgeliefert werden. Gesondert, etwa in Dokumentation oder frei verwendbaren Konfigurationsbeispielen, darf er nicht weitergegeben werden.
(4) Die Rechte der Empfänger an Anwendungen, die der Kunde bereits ausgeliefert hat, bleiben auch nach dem Ende der Updatelaufzeit und nach einer Übertragung der Lizenz (§ 7) bestehen.
§ 7 Übertragung der Lizenz
(1) Der Kunde darf seine Lizenz auf einen Dritten übertragen, wenn er sie vollständig überträgt, die eigene Nutzung der Software aufgibt und alle eigenen Kopien löscht. Ausgenommen sind Kopien, die er aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten behalten muss, sowie Anwendungen, die er bereits ausgeliefert hat (§ 6 Abs. 4).
(2) Der Kunde teilt dem Anbieter die Übertragung mit Name und Anschrift des Erwerbers in Textform mit. Der Erwerber muss diesen Bedingungen zustimmen. Auf Wunsch stellt der Anbieter einen Lizenzschlüssel auf den Erwerber aus.
(3) Unzulässig sind die Aufspaltung einer Lizenz, etwa die Übertragung einzelner Entwicklerplätze, sowie die Vermietung und der Verleih der Software.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Bestellung angegebenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise; Umsatzsteuer kommt in der gesetzlichen Höhe hinzu, soweit sie anfällt. Wird keine Umsatzsteuer berechnet, etwa als Kleinunternehmer oder bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, weist die Rechnung darauf hin.
(2) Im Online-Shop zahlt der Kunde im Voraus über den angebotenen Zahlungsdienstleister. Der Lizenzschlüssel wird nach bestätigter Zahlung zugestellt. Rechnungen außerhalb des Online-Shops sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Der Kunde ist einverstanden, Rechnungen elektronisch zu erhalten (als PDF und als E-Rechnung im Kundenkonto).
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln.
§ 9 Testlizenz
(1) Der Anbieter kann dem Kunden eine kostenlose Testlizenz für 30 Tage ausstellen, in der Regel eine je Kunde; einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht. Sie dient ausschließlich der Prüfung, ob die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist. Produktiver Einsatz und Weitergabe an Dritte sind mit der Testlizenz nicht erlaubt.
(2) Die Testlizenz endet automatisch. Eine Pflicht zum Kauf besteht nicht.
(3) Für die Testlizenz haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist eine Haftung für Mängel ausgeschlossen.
§ 10 Kostenloser Reader
(1) Der Reader ist kostenlos und ohne Lizenzschlüssel nutzbar, auch kommerziell und durch beliebig viele Entwickler. § 5 Abs. 5 bis 7 und § 6 gelten entsprechend.
(2) Für den Reader schuldet der Anbieter weder Softwarepflege noch Support. Für Haftung und Mängel gilt § 9 Abs. 3 entsprechend.
§ 11 Komponenten Dritter
Die Software und der Reader nutzen Komponenten Dritter, die unter eigenen Lizenzen stehen, überwiegend Open-Source-Lizenzen. Die Liste dieser Komponenten und ihrer Lizenzen steht auf der Website unter „Drittlizenzen“ und liegt jedem NuGet-Paket als Datei THIRD-PARTY-NOTICES.txt bei. Soweit deren Lizenzbedingungen zwingend etwas anderes vorschreiben, gehen sie für die jeweilige Komponente vor. Die Pflichten des Anbieters aus diesem Vertrag bleiben davon unberührt.
§ 12 Ergebnisse der Software und Pflichten des Kunden
(1) Die Software prüft und erzeugt E-Rechnungen nach den in der Dokumentation genannten amtlichen Regelwerken (XML-Schemas und Schematron-Regeln) in der Fassung, die der jeweiligen Version beiliegt. Ein positives Prüfergebnis bestätigt nur, dass eine Rechnung diesen Regeln entspricht. Es bestätigt nicht, dass Inhalt, Beträge, Steuersätze oder die steuerliche Behandlung zutreffen oder dass Empfänger, Plattformen oder Behörden die Rechnung annehmen. Die Software ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit der Rechnungsdaten, die Wahl des Profils und die Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten verantwortlich. Er prüft die Ergebnisse der Software vor dem produktiven Einsatz in angemessenem Umfang und testet neue Versionen, bevor er sie produktiv einsetzt.
(3) Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und nach dem Stand der Technik.
(4) Auf Anfrage des Anbieters, höchstens einmal je Kalenderjahr, teilt der Kunde in Textform mit, wie viele Entwickler die Software nutzen. Übersteigt die Zahl die erworbene Lizenzstufe, erwirbt der Kunde die Lizenzstufe Enterprise (§ 5 Abs. 9).
§ 13 Mängel
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Kunde soll Mängel in Textform melden und dabei so genau beschreiben, dass sie sich nachvollziehen lassen, möglichst mit einer Beispieldatei. § 377 HGB bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter leistet nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels, auch durch Bereitstellung einer neuen Version, oder durch eine zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 14.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung der betroffenen Version. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 14 Abs. 1, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Mängeln, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat; dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Kein Mangel liegt vor, soweit eine Abweichung auf unsachgemäßer Verwendung, einer in der Dokumentation nicht unterstützten Systemumgebung oder Änderungen der Software durch den Kunden beruht. Ebenso ist es kein Mangel einer Version, wenn amtliche Regelwerke nach ihrer Veröffentlichung geändert werden; dafür gilt § 4 Abs. 4.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Das ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von Absatz 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 12 Abs. 3) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Für die Testlizenz und den Reader gilt vorrangig § 9 Abs. 3.
§ 15 Rechte Dritter
(1) Macht ein Dritter geltend, die vertragsgemäße Nutzung der Software verletze seine Rechte, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform. Er erkennt keine Ansprüche an und überlässt dem Anbieter, soweit möglich, die Abwehr.
(2) Der Anbieter kann nach seiner Wahl die Software so ändern, dass sie die Rechte des Dritten nicht mehr verletzt, aber im Wesentlichen gleichwertig bleibt, oder dem Kunden das erforderliche Nutzungsrecht verschaffen. Im Übrigen gelten §§ 13 und 14.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Software und der Reader verarbeiten Rechnungsdaten ausschließlich in der Systemumgebung des Kunden. Sie übermitteln keine Daten an den Anbieter; auch der Lizenzschlüssel wird ohne Verbindung zum Anbieter geprüft. Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO findet daher nicht statt.
(2) Wie der Anbieter die Daten des Kunden im Online-Shop und im Kundenkonto verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
(3) Beispieldateien, die der Kunde etwa mit einer Mängelmeldung übermittelt, anonymisiert er vorher, soweit sie personenbezogene Daten enthalten. Der Anbieter verwendet übermittelte Dateien nur zur Bearbeitung der Anfrage und löscht sie, sobald sie dafür nicht mehr benötigt werden.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss gültige Fassung dieser Bedingungen. Neue Fassungen gelten nur für danach geschlossene Verträge, auch für den Kauf einer neuen Lizenz nach Ende der Updatelaufzeit.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Offenbach am Main, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn der Anbieter Kaufmann ist und der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zum Vertrag können in Textform abgegeben werden, insbesondere per E-Mail.
(4) Übersetzungen dieser Bedingungen dienen nur der Information. Rechtlich verbindlich ist allein die deutsche Fassung.
(5) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt § 306 BGB.